KWN


Kommunale Wählervereinigung Norderbrarup
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Die Kommunale Wählervereinigung Norderbrarup (KWN)


Unser Vorstand

Leitbild
Die kommunale Wählervereinigung Norderbrarup ist eine Wählergruppe im Sinne des Wahlgesetzes in Schleswig-Holstein. Sie hat den Zweck, nach Maßgabe ihres Programms, eine unabhängige Kommunalpolitik im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde Norderbrarup zu fördern.
Ziele
Viele Projekte und Maßnahmen in der Gemeinde Norderbrarup sind auf die Initiative der Mitglieder der KWN-Fraktion zurückzuführen. Auf dieser Basis wollen wir aufbauen und auch weiterhin mit unserem starken Engagement die erfolgreiche Arbeit der KWN-Fraktion in der Gemeindevertretung fortsetzen. Wir haben immer ein besonderes Augenmerk auf Notwendigkeit, Umfang und hohe Qualität der Ausführung von Maßnahmen gelegt. Da die Finanzlage sich nicht verbessern wird, treten wir auch in Zukunft für einen sparsamen Umgang mit knapper werdenden Haushaltsmitteln ein, um nach Möglichkeit Steuererhöhungen zu vermeiden.
Unsere Prioritäten sind:

  • Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, wie Straßenunterhaltung und Gehweginstandsetzung

  • Schaffung von Wohnraum für Familien und Senioren

  • Förderung des Gemeinschaftslebens im Bereich Kultur und Kirche

  • Unterstützung der Jugendarbeit in den Vereinen und unabhängigen Jugendgruppen, wie z.B. die Schützenjugend

  • Optimierung des örtlichen Brandschutzes


Unsere Satzung

Satzung

Stephan Kock

Funktion: 1. Vorsitzender
Alter: 42
Beruf: Maschinenbaumechaniker


Wulf Nagelschmidt

Wulf Nagelschmidt

Funktion: 2. Vorsitzender
Alter: 55
Beruf: Verwaltungsfachangestellter


Bernd Wacker

Bernd Wacker

Funktion: Schriftführer
Alter: 67
Beruf: Kfm. Angestellter im Ruhestand


Christoph Wacker

Jenny Moldenhauer

Funktion: Kassenführerin
Alter: 35
Beruf: Schülerin

Die Gemeindevertretung


Die Gemeindevertretung Norderbrarup besteht aus 9 Mandatsträger:innen. Die aktuelle Wahlperiode läuft von 2018 bis 2023. Bei der Gemeindewahl 2018 hat die KWN drei Sitze errungen und bildet zusammen mit zwei weiteren Personen der SPD eine Fraktionsgemeinschaft. Diese stellt mit der Mehrheit von 5 Sitzen den Bürgermeister der Gemeinde Norderbrarup.
Die aktuellen Gemeindevertreter der KWN möchten wir im Folgenden kurz vorstellen:


Dr. Rainer Hansen

Rainer, der Erklärbär

Er hält gern Vorträge und erklärt den Menschen die Geschichte der Welt buchstäblich von Adam und Eva bis heute. Dabei verliert er aber nie den Bezug zu den heutigen Problemen sondern versucht kreative Lösungen für die Anforderungen zu finden. Er stellt die in seinem Berufsleben erworbenen Fähigkeiten gerne der Gemeinde zur Verfügung, da, wie er sagt, der Staat auch viel Geld in seine Ausbildung investiert hat und er so etwas davon zurückgeben kann.


Henning Hoff

Henning, der Handwerker

Er ist der Mann aus der Praxis, der sich sowohl mit Landwirtschaft als auch speziell mit Pferden gut auskennt.


Themen in der laufenden Legislaturperiode (2018 - 2023)

  • Technische Erneuerung der Kläranlage

  • Nachnutzung der Grundschulliegenschaft und Grundstücksüberlassung

  • Antrag auf Bauleitplanung für Solarpark an der Kreisbahntrasse

  • Beschaffung eines neuen Fahrzeuges für die Feuerwehr (LF10)

  • Erschließung und Vermarktung des Baugebietes “Am Backensteen”

  • Entwicklung und Realisierung eines weiteren Baugebietes “Flaruper Straße/Kirchenweg” mit Ankauf der Fläche; vorab archäologische Untersuchungen

  • Ansaat einer Blütenwiese “Lerchenfeld/Am Backensteen” und Anpflanzung von zehn Obstbäumen, jeweils zwei an fünf verschiedenen Standorten

  • Ausbau des Breitbandnetzes (Breitbandzweckverband)

  • Verbesserung an Straßen und Wegen (Flaruper Str., Ruruper Str., Bürgersteig Ziegeleistr.)

  • Abschluss Ortskernentwicklungskonzept (OEK) mit Darstellung verschiedener Handlungsschwerpunkte und Schlüsselprojekte, u.a.

  • Gestaltungs- und Attraktivitätssteigerung des Dorfplatzes

  • Teilnachnutzung der Grundschulliegenschaft durch Übersiedlung des Knüttel-Museums in modernisierten Altbau “Gemeindegalerie”

Unsere Listenkandidaten


Die Listenkandidaten für die Wahl 2023 wurden am 15. Februar 2023
im Rahmen der Mitgliederversammlung der KWN aufgestellt.

Peter Clausen

Listenplatz 2

**Hans-Martin Pehl **
Kandidat Kommunalwahl 2023
Geburtsjahr: 1963
Beruf: Staatl. geprüfter Wirtschafter
Tel.: 04641 / 7207
E-Mail: hans-martin@kwn-norderbrarup.de

Wulf Nagelschmidt

Listenplatz 3

**Wulf Nagelschmidt **
2. Vorsitzender, Bürgerliches Mitglied im Bau- und Wegeausschuss
Geburtsjahr: 1968
Beruf: Verwaltungsfachangestellter
Tel.: 04641 / 1769
E-Mail: wulf@kwn-norderbrarup.de

Christoph Wacker

Listenplatz 4

Jenny Moldenhauer
Vorstandsmitglied KWN, Kassenwartin
Geburtsjahr: 1987
Beruf: Schülerin
Tel.: 04641 / 436320
E-Mail: jenny@kwn-norderbrarup.de

Bernd Wacker

Listenplatz 5

Bernd Wacker
Vorstandsmitglied KWN, Schriftführer, Bürgerliches Mitglied im Dorfplatzausschuss
Geburtsjahr: 1955
Beruf: Betriebswirt i.R.
Tel.: 04641 / 8979
E-Mail: bernd@kwn-norderbrarup.de

Henning Hoff

Listenplatz 6

Henning Hoff
Vorsitzender Bau- und Wegeausschuss, Mitglied Dorfplatzausschuss
Geburtsjahr: 1975
Beruf: Hufschmied
Tel.: 04641 / 970527
E-Mail: henning@kwn-norderbrarup.de

Peter Clausen

Listenplatz 7

Marcel Pehl
Kandidat Kommunalwahl 2023
Geburtsjahr: 1995
Beruf: Landmaschinenmechanikermeister
Tel.: 0175 / 3543337
E-Mail: marcel@kwn-norderbrarup.de

Peter Clausen

Listenplatz 8

Finn Anders
Kandidat Kommunalwahl 2023
Geburtsjahr: 1992
Beruf: Konstruktionsmechaniker Schweißtechnik
Tel.: 04641 / 9862001
E-Mail: finn@kwn-norderbrarup.de

Peter Clausen

Listenplatz 9

Ralf Petersen
Kandidat Kommunalwahl 2023
Geburtsjahr: 1964
Beruf: Landmaschinenmechanikermeister
E-Mail: ralf@kwn-norderbrarup.de

Margit Wree-Wacker

Listenplatz 10

Margit Wree-Wacker
Bürgerliches Mitglied Dorfplatzausschuss
Geburtsjahr: 1957
Beruf: Lehrerin
Tel.: 04641 / 8979
E-Mail: margit@kwn-norderbrarup.de

Liste für die aktuelle Amtszeit (ab 2018)

  • Peter Clausen

  • Dr. Rainer Hansen

  • Henning Hoff

  • Wulf Nagelschmidt

  • Wera Kruse

  • Bernd Wacker

  • Margit Wree-Wacker

  • Finn Anders

  • Annegret Heller

  • Rainer Pehl

Geschichte


Geschichte der kommunalen Selbstverwaltung und der Werdegang der KWN

Die heute gültigen Gemeindeordnungen entwickelten sich seit dem Mittelalter stetig weiter. Auf dem Weg zur Selbstverwaltung gab es aber auch zahlreiche Hindernisse, die überwunden werden mussten.1. Gemeinschaftliches Zusammenleben __Die Gemeinde ist wohl die Urform des gemeinschaftlichen Zusammenlebens von Menschen, um die Belange des täglichen Bedarfs, gemeinsame Aufgaben und Herausforderungen zusammen zu meistern. Dabei haben sich Grundstrukturen herausgebildet, die bis heute Bestand haben. Auftretende Konflikte im Inneren werden durch eine Gemeindevertretung, einen Rat oder eine Versammlung geklärt. Die Beziehungen zu anderen Personen und Institutionen außerhalb der Gemeinschaft werden durch Personen geregelt, die die Gemeinde offiziell vertreten. Dabei haben sich je nach Region und Land unterschiedliche Verwaltungstraditionen und -institutionen, aber auch verschiedene Formen der Willensbildung und Entscheidungsfindung in den Kommunen herausgebildet. Das nicht immer spannungsfreie Verhältnis von bürgerschaftlicher Beteiligung, leistungsfähiger Verwaltung und kommunaler Solidargemeinschaft bestimmt die Selbstverwaltung bis heute.__2. Die Entstehung der kommunalen SelbstverwaltungDie heutige kommunale Selbstverwaltung entstand als Ergebnis der politischen Entwicklung in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert.2.1 UrspüngeDie Ursprünge der kommunalen Selbstverwaltung reichen bis ins Mittelalter zurück, denn in dieser Zeit hatten sich bereits Gemeinden als genossenschaftlich geprägte Gebietskörperschaften herausgebildet, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnahmen.Seit dem 15. Jahrhundert waren mittlerweile auch Freie Städte und Reichsstädte entstanden, die unabhängig vom Einfluss der Landesfürsten entweder "reichsunmittelbar" dem Kaiser unterstellt waren oder nur einem Bischof als Landesfürsten dienten.2.2 Einführung des allgemeinen WahlrechtsEinen demokratischen Modernisierungsimpuls sollte die kommunale Selbstverwaltung jedoch erst durch die Einführung des allgemeinen Wahlrechts 1871 und die Ausweitung der Teilhabechancen der Bürgerschaft in der Kommune erhalten, wobei Frauen weiterhin von der Wahl ausgeschlossen blieben und in den einzelnen Bundesstaaten, wie die Bundesländer damals bezeichnet wurden, weiterhin ein restriktives Dreiklassenwahlrecht vorherrschte.Aber durch die Veränderungen des Kommunalwahlrechts am Ende des 19. Jahrhunderts wandelte sich auch die soziale Zusammensetzung insbesondere der zweiten Wählerklasse so sehr, dass vielerorts die Mehrheit in den Stadtverordnetenversammlungen vom liberalen Bürgertum erobert werden konnte.Die rheinbündischen und preußischen Reformen z.B. brachen die traditionellen absolutistischen Herrschaftsstrukturen auf. Die Kommunen wurden trotz der obrigkeitsstaatlichen Zensurpolitik des Deutschen Bundes (1815 – 1866), die mitunter bis in die kommunale Ebene wirkte, zum Experimentierfeld des Bürgertums für dessen ökonomisches, soziales und kulturelles Engagement. In den Kommunen entwickelten sich liberale Diskussionsplattformen der bürgerlichen Verfassungsbewegung, auf denen weitergehende Teilhaberechte des Bürgertums diskutiert wurden. Heftige Zwiste waren oft die Folge.2.3 Schwere Zeiten für die kommunale Selbstverwaltung __Nach dem Ersten Weltkrieg geriet die kommunale Selbstverwaltung in eine schwere Krise zwischen Leistungsexpansion und Finanznot. Industrialisierung und Urbanisierung, Kriegskatastrophe und kriegsfolgenbedingte Verknappung von Ressourcen, zyklische Wirtschaftskrisen und Verarmung breiter Teile der Gesellschaft gingen mit einer Ausweitung des Leistungsspektrums der Sozialpolitik einher, die gemeinsam mit der chronischen Finanznot der Weimarer Republik sowie einer nicht klar definierten institutionellen Absicherung der Selbstverwaltung im Rahmen der Weimarer Verfassung (Art. 127 WRV) quasi zur Handlungsunfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung führten.__2.4 Das Verhältniswahlrecht hält EinzugNeben der Wahlrechtsausweitung auf Frauen und, für kurze Zeit bis 1920, auch auf Soldaten sowie der Absenkung des Wahlalters von 25 auf 20 Jahre kam es zur Einführung des Verhältniswahlrechts. Nun erhielt eine Partei entsprechend ihres Anteils an Wahlstimmen einen Anteil der Sitze im Rat, wodurch sich die parlamentarischen Kräfteverhältnisse schnell veränderten und der kommunalpolitische Einfluss der Sozialdemokratie sich massiv ausweitete.2.5 Ende der noch jungen kommunalen SelbstverwaltungDer Niedergang der kommunalen Selbstverwaltung beginnt bereits mit der Verabschiedung des Preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes der Reichsgemeindeordnung Ende 1933, in dem alle bisher gültigen Städteordnungen und Landgemeindeordnungen aufgehoben wurden. Nunmehr galt eine einzige Gemeindeordnung für alle bisherigen preußischen Stadt- und Landgemeinden mit Ausnahme der Hauptstadt Berlin. Die "Bürgermeister" bzw. die "Oberbürgermeister" in den Kreisstädten wurden nicht mehr gewählt, sondern berufen.An der Spitze der Gemeinde stand im Sinne des "Führerprinzips" ein vom Staat ernannter Bürgermeister als "Leiter der Gemeinde". Einen gewählten Rat als Vertretung der Bürgerschaft gab es nicht mehr, hingegen hatten die Gemeinderäte "die dauernde Führung der Verwaltung der Gemeinde mit allen Schichten der Bürgerschaft zu sichern".Bereits unmittelbar nach der "Machtergreifung" im Januar 1933 hatten die Nationalsozialisten durch eine Kombination von Terror und Einschüchterung die politischen Funktionsträger in den Gemeinden entfernt.2.6 Nach Ende des 2. WeltkriegesNach dem Zweiten Weltkrieg wurden in den Besatzungszonen Gemeinde- und Landkreisordnungen vom nationalsozialistischen Gedankengut befreit und je nach Besatzungsmacht neu geordnet. In den westlichen Besatzungszonen hatten die alliierten Besatzungsbehörden Vorbehalte gegenüber dem preußisch-deutschen Verwaltungsapparat und seinen Funktionseliten. Die "Entnazifizierung" des Personalkörpers ging daher mit einem tiefgreifenden Strukturwandel der öffentlichen Verwaltung einher. Die Alliierten setzten als Gegengewicht zu den zentralistischen Machtstrukturen der Nationalsozialisten auf eine Wiederbelebung der traditionellen Vielfalt der Kommunalverfassung in ihren Besatzungszonen.Im Zuge der Wiedervereinigung wurde auch die Gemeindeordnung in zahlreichen Bundesländern geändert, und es wurden notwendige Strukturreformen eingeleitet. Bis auf Baden-Württemberg sind in allen Flächenländern die Kommunalverfassungen in den 1990er-Jahren verändert und angepasst worden.(Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung „Demokratie stärken – Zivilgesellschaft fördern“)

Norderbrarup nach 1945

Der (hier in Auszügen und leicht abgewandelte) von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebene Abriss über die Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung zeigt deutlich auf, dass der Weg zu den uns jetzt bekannten und geläufigen Strukturen nicht immer gerade und eben verlief. Unsere Vorväter haben sehr darum gerungen, möglichst viele Rechte auf die Kommunen zu verlasten, um ein sozialverträgliches Miteinander zu ermöglichen – was jedoch mit Beginn der Nazidiktatur zu einem jähen Ende kam - die ehrenamtlichen Gemeindeoberhäupter wurden berufen.

Ortsschild

Dass nach Kriegsende die Alliierten durch die gesammelten Erfahrungen mit Deutschland dem preußisch-deutschen Verwaltungsapparat kritisch gegenüberstanden, kann man aus heutiger Warte gut nachvollziehen. Und so strebten die Siegermächte nach einer Wiederbelebung der vor dem Kriege praktizierten Kommunalverfassung und wollten damit ein deutliches Gegengewicht zu den zentral gesteuerten Machtstrukturen der Nazis setzen.
So kamen wir zu unserer Verfassung und unserem Staatssystem, in welchem das Volk durch regelmäßige Wahlgänge die politischen Eckpunkte festlegt.
Norderbrarup in den 60ern
Auch in Norderbrarup hungerte die Bevölkerung nach einem friedlichen, auskömmlichen und offenen Miteinander. Aus diesem Wunsch heraus wurde Anfang der 60-er Jahre die Idee geboren, dass die „Große Politik“ in einem kleinen Dorf, wie dem unseren, nichts zu suchen habe. Man gründete am 13.01.1966 die Kommunale Wählervereinigung Norderbrarup und wollte so die Richtungskämpfe der verschiedenen Bundes-Parteien aus dem Dorf verbannen. Eine zwei DIN-A 4 Seiten lange und 5 Paragraphen umfassende maschinengetippte Satzung bildete die Grundlage für die politische Arbeit in unserem Dorf.
Mit dem Ergebnis des Ansatzes, dass nur eine Partei zur Wahl antrat, war man in Norderbrarup auch lange Zeit zufrieden. Vor jedem Urnengang traf man sich, um satzungsgemäß die Kandidaten zu küren und die Reihenfolge der Bewerber auf der Liste festzulegen.
Kritische Nachfragen in den 70-ernEnde der 70-er Jahre kam dann aber Kritik an dieser Praxis auf. In der KWN waren damals um die 100 Menschen als Mitglieder eingetragen. Die politische Ausrichtung wurde als sehr einseitig empfunden und bildete nach Meinung vieler Mitbürger nicht mehr das Dorf in seiner Gänze ab. Man erkannte, dass die Gemeindevertreter-Wahl im Grunde ja schon bei der Kandidatenkür der KWN stattfand. Jeder, der Ambitionen hatte, in der Gemeindevertretung mitzuwirken, brachte so viele Familienmitglieder und Freunde zur KWN-Versammlung mit, wie er mobilisieren konnte, um mit deren Stimmen einen aussichtsreichen Listenplatz zu erwirken. Vorherige Listenplatzabsprachen mit entsprechenden Abstimmzusagen taten ein Übriges.Hier wollte man Abhilfe schaffen und es hielten die “Großen Parteien” Einzug in den Norderbraruper Gemeinderat. In der Spitze waren 4 Gruppierungen vertreten (SPD, CDU, KWN, SSW).Mit der KWN als stabile Konstante durch die DekadenVon der KWN konnten seither immer zwischen 2 und 4 Vertreter in den Rat entsandt werden und damit ist die Wählervereinigung eine feste, verlässliche Größe in der Norderbraruper Politiklandschaft, die konstruktiv das Gemeinwohl des gesamten Dorfes als höchsten Wert im Fokus behält.Gemeinsam ein Ziel anvisieren, den kritischen Diskurs suchen, den besten Weg zu dessen Erreichung analysieren unter Beleuchtung aller unterschiedlichen Standpunkte und Meinungen und gemeinsame Realisierung des gefundenen Kompromisses, dafür tritt die KWN an - um sich sodann zusammen mit allen Beteiligten des Erreichten zu erfreuen. Ein vertrauensvolles Miteinander ist hier die unabdingbare Voraussetzung für einen offenen, konstruktiven und demokratischen kommunalpolitischen Umgang.

Namen in der KWN im Laufe der Zeit

Seit Gründung der KWN haben folgende Leute Verantwortung getragen und die Geschicke der Wählervereinigung und damit auch des Dorfes entscheidend geprägt:Vorsitzende und deren Amtszeiten:

1. Vorsitzender

NameAmtszeit
Helmut Wohlsen1966 - 1971
Walter Boller1971 - 1972
H.-A. Schmidt-Holländer1972 - 1977
Hermann Carstensen1977 - 1985
Bernd Wacker1985 - 1996
Bruno Heller1996 - 2006
Dr. Rainer Hansen2006 - 2023
Peter Clausen2023 -
Historisches Bild

2. Vorsitzender

NameAmtszeit
H.-A. Schmidt-Holländer1966 - 1972
Hans Peter Helm1972 - 1977
Walter Boller1977 - 1982
Fritz Müller1982 - 1990
Peter Clausen1990 - 2023
Wulf Nagelschmidt2023 -

Schriftführer*in

NameAmtszeit
Walter Boller1966 - 1967
Liselotte Boller1967 - 1972
Asmus Wacker1972 - 1977
Gesche Thiesen1977 - 1990
Margit Wree-Wacker1990 - 1996
Annegret Heller1996 - 2006
Bernd Wacker2006 -

Nach der Gründung der KWN im Jahre 1966 wurde Walter Boller zum Bürgermeister gewählt. Er bekleidete dieses Amt bis in das Jahr 1982 und hatte sich zusammen mit seinen Rats-KollegInnen u.a. um die Flurbereinigung, die zentrale Wasserversorgung und das öffentliche Straßennetz zu befassen (Quelle: Chronik Norderbrarup, a.a.O. S.64).
Nicht zuletzt seiner umsichtigen Finanzpolitik war es zu verdanken, dass in den 80-er Jahren die Erstellung der zentralen Abwasserentsorgung für die Einwohner Norderbrarups keine nächtlichen Alpträume zur Folge hatte. Boller hatte ein ansehnliches Finanzpolster geschaffen, welches er immer wieder als Rücklage für die Bürger deklarierte - zur Finanzierung der zentralen Entsorgung.
Ab 1982 wurden die BürgermeisterInnen in der Folge immer von unseren anderen Ortsparteien gestellt, bis 2018 durch Fraktionsbildung mit der SPD wieder ein KWN-Kandidat die Geschicke der Ortsleitung übernehmen konnte: Peter Clausen.

2. Vorsitzender KWN, Bürgerliches Mitglied Bauausschuss

Wulf Nagelschmidt
Geburtsjahr: 1968
Beruf: Verwaltungsfachangestellter
Tel.: 04641 / 1769
E-Mail: wulf@kwn-norderbrarup.de

Wulf Nagelschmidt

Vorstandsmitglied KWN, Schriftführer, Bürgerliches Mitglied im Dorfplatzausschuss

Bernd Wacker
Geburtsjahr: 1955
Beruf: Betriebswirt i.R.
Tel.: 04641 / 8979
E-Mail: bernd@kwn-norderbrarup.de

Bernd Wacker

Fraktionsvorsitzender, Vorsitzender Kulturausschuss

Dr. Rainer Hansen
Geburtsjahr: 1955
Beruf: Geologe i.R.
Tel.: 04641 / 989911
E-Mail: rainer@kwn-norderbrarup.de

Dr. Rainer Hansen

Vorsitzender Bauausschuss, Mitglied Dorfplatzausschuss

Henning Hoff
Geburtsjahr: 1975
Beruf: Hufschmied
Tel.: 04641 / 970527
E-Mail: henning@kwn-norderbrarup.de

Henning Hoff

Bürgerliches Mitglied Kulturausschuss

Wera Kruse
Geburtsjahr: 1943
Beruf: Hausfrau
Tel.: 04641 / 9899044
E-Mail: wera@kwn-norderbrarup.de

Wera Kruse

Bürgerliches Mitglied Dorfplatzausschuss

Margit Wree-Wacker
Geburtsjahr: 1957
Beruf: Lehrerin
Tel.: 04641 / 8979
E-Mail: margit@kwn-norderbrarup.de

Margit Wree-Wacker

Veranstaltungen


Calendar

4. Arbeitstreffen Energie für Norderbrarup

Datum: Mittwoch, 21.06.2023, 19:30 Uhr
**Ort: ** Gasthof Norderbrarup
Veranstalter: Energie für Norderbrarup

Mitmachen


Kommunalpolitik bringt Spaß! Man kann unmittelbar Einfluss nehmen auf Geschehnisse und Entscheidungen vor Ort, man bringt sich ein. Welche Möglichkeiten bietet dabei die KWN? Am Anfang steht natürlich immer die Aufnahme als Mitglied der Partei. Dazu gibt es hier ein einfaches Aufnahmeformular. Dabei wird ein überschaubarer Jahresbeitrag (12,- €) eingefordert, der zur Bestreitung der laufenden Kosten notwendig ist.
Der Start in die Kommunalpolitik erfolgt am Einfachsten durch den Besuch einer der regelmäßig stattfindenden Gemeindevertreter-Sitzungen. Dort kann man sich informieren, mit welchen Themen sich eine Gemeinde auseinandersetzt. Wenn man Interesse an einer Mitarbeit hat oder seine eigenen Ideen in die Gemeindearbeit einbringen möchte, hat man mehrere Möglichkeiten.
1. Ausschussarbeit
Als Mitglied der KWN kann man sich als bürgerliches Mitglied in einen Ausschuss wählen lassen, der sich mit einem Thema beschäftigt, das einen interessiert. So gibt es z.B. den Bau- und Wegeausschuss, den Dorfplatzausschuss, den Kulturausschuss oder den Finanzausschuss.
2. Aktive Tätigkeit
Auf der fünfjährigen Wahlversammlung der KWN kann man sich als Kandidat in die Wählerliste aufnehmen lassen und tritt dann zur nächsten Kommunalwahl mit an. Wenn man genügend Stimmen von den Wählern bekommen hat, wird man Mitglied der KWN- Fraktion in der Gemeindevertretung.
3. Wählergruppe Arbeit
Außerhalb der Mitarbeit in Ausschüssen und der Gemeindevertretung haben wir Mitglieder, die sich durch Mitarbeit in der Wählergruppe einbringen. Dies können Vorstandsämter sein (z.B. Schriftführer, Kassenwart etc.), Öffentlichkeitsarbeit (Website, Fotos, Print) oder Hilfe bei der Durchführung von Veranstaltungen der Wählergemeinschaft.
4. Passive Mitgliedschaft
Wenn man sich nicht aktiv in die Gemeindearbeit einbringen möchte, kann man als passives Mitglied sehr gerne zu den Gemeindevertreter-Sitzungen erscheinen und sich ansonsten gerne bei den Kommunalwahlen beteiligen.


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Datenschutz


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Stephan Kock
Neuer Weg 2b
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E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO). WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behördeIm Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.Recht auf Daten­übertrag­barkeitSie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.Auskunft, Löschung und BerichtigungSie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:
• Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
• Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
• Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
• Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
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Gemeinde Norderbrarup beschafft 2024 neues Feuerwehrfahrzeug, Typ LF10


LF 10

Seit 1998 verrichtet das alte „Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser“ (TSF-W) in Norderbrarup seinen Feuerwehrdienst. Während die feuerwehrtechnische Beladung in die Jahre kommt und z.B. die Trankraftspritze den Soll-Druck nicht mehr erreicht, häufen sich auch am Fahrzeug selbst die Defekte, was zuletzt hohe Wartungskosten und häufig mehrtägige Ausfallzeiten zur Folge hatte. Im Jahr 2023 erreicht das Fahrzeug die Altersgrenze von 25 Jahren.
Als Träger des Brandschutzes hat die Gemeinde 2020 beschlossen, das alte Fahrzeug zu ersetzen und dabei an einer landesweiten Sammelbeschaffung für Löschfahrzeuge (Typ LF 10) teilzunehmen. Dadurch entfallen Kosten für eine Ausschreibung, es gibt durch die größere Bestellmenge ca. 15% günstigere Preise und die Förderung erhöht sich von 30% auf 50%. Der Gesamtpreis für die Gemeinde ist somit günstiger, als die Einzelbeschaffung eines kleineren „mittleren Löschfahrzeugs“ (MLF), welches jedoch für die Bedürfnisse der Gemeinde ohnehin zu klein wäre, da es zu wenig Gefahrenpunkte gemäß Feuerwehrbedarfsplan abdeckt.
Die Ausschreibung wurde in 4 Lose unterteilt. Das Fahrgestell liefert die Firma MAN (TGM 16.290 4x4, 6 Zylinder, 290 PS), während der Aufbau von WISS und die feuerwehrtechnische Beladung sowie die Tragkraftspritze von Ziegler stammen.
Gegenüber den ursprünglichen Preisberechnungen aus 2020 hat sich der Preis leider erhöht. Grund dafür sind u.a. die allgemeinen Lieferengpässe durch die Corona-Pandemie und der Umstand, dass durch den höheren Preis nicht mehr alle Kosten vollständig förderfähig sind. Diese Ereignisse waren jedoch bei der damaligen Entscheidung durch die Gemeindevertretung nicht vorhersehbar und da eine „Beschaffung auf eigene Faust“ insgesamt noch höhere Kosten verursachen würde, hat die Gemeindevertretung trotz der Mehrkosten einem Festhalten an dem Projekt einstimmig zugestimmt. Der Eigenanteil der Gemeinde an dem nunmehr 321.000 Euro teuren Fahrzeug wird somit 190.000 Euro betragen.
Bei einem LF10 handelt es sich um das kleinste derzeit genormte Löschgruppenfahrzeug. Anders als im alten TSF-W, kann hier eine vollständige Löschgruppe mit 9 Personen mitfahren, so dass am Einsatzort die personelle Standardeinheit zur Verfügung steht, mit der die Feuerwehr i.d.R. agiert. Gegenüber dem Vorgänger verfügt das Fahrzeug über einen größeren Wassertank (1.600 l) sowie zusätzlich u.a. über einen Stromerzeuger und Lichtmast zur Ausleuchtung von Einsatzstellen, einen Verkehrsunfallkasten, größeres Schaumlöschgerät, einen Satz zur Bekämpfung von Schornsteinbränden, einen Druckbelüfter, Material zur Notfall-Türöffnung, sowie eine Tauchpumpe. Das Fahrzeug beinhaltet sowohl eine tragbare Pumpe (PFPN-10-1500) als auch eine Einbaupumpe (FPN-10-2000), die mit einer hohen Förderleistung von 2000 Liter/Minute vier B-Abgänge gleichzeitig versorgen kann.
„Das Fahrzeug wird unsere Gemeinde für das nächste Vierteljahrhundert auf den neuesten Stand bringen und durch den großen einsatztaktischen Mehrwert zu einer Verbesserung der Sicherheit in Norderbrarup beitragen!“ freut sich Bürgermeister Peter Clausen auf das Fahrzeug, welches voraussichtlich im August 2024 ausgeliefert wird.

Ausgrabungen in Norderbrarup


Neues aus der Geschichte Norderbrarups
Grubenhäuser aus der Wikingerzeit bei Ausgrabungen gefunden
Untersuchungen vom März bis Juni 2022
Wie reich der Untergrund Norderbrarups mit Resten der Vergangenheit bestückt ist zeigte sich kürzlich wieder, als das Archäologische Landesamt den Untergrund des geplanten Baugebietes westlich der Kirche untersuchte. Es fanden sich Überreste von mindestens neun Grubenhäusern aus der Zeit der Wikinger (zwischen dem 9. und 11. Jahrhundert). Grubenhäuser sind dadurch gekennzeichnet, dass sie in Vertiefungen im Boden und aus leicht vergänglichen Materialien, wie Holz und Stroh, errichtet wurden und nur wenige Jahrzehnte bewohnt worden sind. So finden sich heute an den Stellen, wo sie einst gestanden haben, nur noch dunkle Verfärbungen im Boden.

Ausgrabung

Das erste Gewerbegebiet in Norderbrarup
Nach Abtragung des Oberbodens wurden auffällige Stellen im Untergrund näher untersucht, z.B. durch Sieben des Materials. Dabei kamen zahlreiche Funde ans Tageslicht, die das Bild einer kleinen Handel- und Handwerkssiedlung entstehen lassen. Ein Schwerpunkt scheint auf der Textilherstellung gelegen zu haben, weil sich Webgewichte und Spinnwirteln zum Verspinnen eines Fadens aus Schafwolle fanden. Ein weiterer Schwerpunkt war möglicherweise die Metallherstellung und -bearbeitung, weil neben diversen Keramiken zahlreiche Fundstücke aus Metall ans Tageslicht befördert wurden. Aber auch die weitreichenden Handelsbeziehungen der wikingerzeitlichen Bevölkerung lassen sich aus einigen Fundstücken ableiten, wie ein arabisches Silber-Dirham-Fragment, ein Bernsteinfragment sowie Speckstein aus dem skandinavischen Raum.
Das Prunkstück der Ausgrabung ist jedoch eine große „Ottonische Buckel-Emaillescheiben-Fibel“ aus dem 10. Jahrhundert nach Christus mit einer eingeritzen Vogeldarstellung. Über dieses Fundstück wird es noch eine eigene Veröffentlichung geben.
Ausblick
Die Grabungsdokumentation wird der Gemeinde zur Verfügung gestellt, so dass später noch genauere Informationen insbesondere im Dorfmuseum zur Verfügung gestellt werden können. Außerdem soll nach Anregung von Bürgermeister Peter Clausen so ein Grubenhaus für das Norderbraruper Knüttelmuseum nachgebaut werden. Es könnte so aussehen, wie der Nachbau eines Grubenhauses im Sønderjylland Archaeology Museum im Haderslev. (2 Fotos: Grubenhaus1 und 2)

Weitere Informationen kann man zwei Artikeln in der SHZ entnehmen (nur für Abonnenten): Norderbrarup und Brebel - Reste einer Wikinger Siedlung werden ausgegraben
und Norderbrarup - Archäologisches Landesamt findet Grubenhäuser

Bauentwicklung in Norderbrarup - B-Plan Nr. 2 "Flaruper Straße/Kirchenweg"


Nach der flott erfolgten Abwicklung des Baugebiets "Am Backensteen" durch Verkauf der elf parzellierten Grundstücke in den Jahren 2018/19 hat sich die Gemeinde Norderbrarup in Anbetracht der Nachfrage nach Baumöglichkeiten für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Flaruper Straße / Kirchenweg" entschieden. Ende 2020 konnte das 6200 m² große Areal aufgrund des bauplanungsrechtlich bestehenden Vorkaufsrechts von der Gemeinde erworben werden. Danach folgte die Planentwurfserstellung für acht Grundstückseinheiten. Konkret wurde Anfang 2022 das bauplanungsrechtliche Verfahren in Gang gesetzt. Daraus entwickelte sich dann die im Frühjahr 2022 durchgeführte archäologische Vor- und Hauptuntersuchung des Gebiets mit umfassenden historischen Informationen aus der Wikingerzeit zwischen dem 9. und 11. Jahrhundert. Im weiteren Ausblick ist eine erneute Planauslegung auf den Weg gebracht worden, so dass sich daran der Satzungsbeschluss anschließt, um im Frühjahr 2023 das Verfahren und die Maßnahmen zur Umsetzung der Erschließung des Baugebiets ansteuern zu können.

Nachnutzung der ehemaligen Knüttelschule


Mit der 2017 realisierten Neuordnung der Grundschullandschaft im Amt Süderbrarup kam es zur Auflassung der Knüttel-Antonius-Schule und Einstellung des Schulbetriebs. Fortan stand auf der Tagesordnung, für die Schulliegenschaft eine geeignete Nachnutzung zu finden. Zunächst wurde dafür vom Schulträger eine Nachnutzungsstudie sowie vertiefend für die gemeindliche Entwicklung ein Ortskernentwicklungskonzept u.a. mit dem Schwerpunkt der Nachnutzung erstellt. Die Gemeinde Norderbrarup, die mit Wirkung vom 01.01.2022 Alleineigentümerin der Schulliegenschaft geworden ist, nahm sich für das im Dachgeschoss des Hauptgebäudes befindliche Knüttelmuseum als Schlüsselprojekt die Schaffung (Umbau) eines neuen Museumsquartiers durch Umzug in das Altgebäude vor. Den Auftrag für die fachliche Begleitung des Projekts übernahm ein Planungsbüro. Unter aktiver Beteiligung des AK Archiv und Chronik wurde der Planentwurf ausgearbeitet und fertiggestellt, der den Umbau durch multifunktionale Modernisierung des Altbaus zur Nutzung als Museum, Treffpunkt und Begegnungsstätte beschreibt. Nach Bewilligung entsprechend beantragter Fördermittel steht die Durchführung der Umbaumaßnahmen im Winter und Frühjahr 2023 mit Umzug im selben Jahr auf dem Programm.Für das Hauptgebäude gab es in der Zwischenzeit (2021/22) über 16 Monate die dankbare Nutzung als eines von zwei Impfzentren bzw. -stellen des Kreises Schleswig-Flensburg, die zur Durchführung der Schutzimpfung gegen die Corona-Pandemie eingerichtet wurden. Aktuell gibt es die Anfrage der Freien Schule Angeln (FSA), die seitens der Gemeinde positiv beantwortet wird, im Hauptgebäude zum Schuljahr 2023/24 wieder Schulbetrieb aufnehmen zu wollen. Darüber hinaus besteht die Offerte, der Smarten Grenzregion für das in Gang gesetzte Projekt "Blended learning" mit vielfältigen Ausbildungsangeboten zentraler Bildungseinrichtungen für "E-learning im ländlichen Raum" Nutzungsmöglichkeiten anzubieten.

Museumsumzug


Umzug des Dorf-Museums und Umbaumaßnahmen
Die jetzige Unterbringung des Museums im oberen Stockwerk der alten Schulliegenschaft ist nicht mehr zeitgemäß. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen können die Sammlung nicht besuchen, weil der Zugang über eine alte, schmale Holztreppe erfolgt, die zudem auch noch sehr steil ist. Da sich die Ausstellungsstücke z.T. im nicht ausgebauten Teil des Dachbodens befinden, ist die Raumtemperatur in diesem Teil der Ausstellung direkt von der herrschenden Außentemperatur abhängig. Weiterhin können dort aufgrund der Dachschräge kaum Exponate präsentiert werden. Der dadurch entstehende Eindruck eines Provisoriums konnte in der Vergangenheit nicht abgelegt werden.
Durch den Umzug kann endlich ein barrierefreier Zugang gewährleistet werden. Die Toilettensituation ist ebenfalls zeitgemäßer. Durch die neuen Nutzungsmöglichkeiten als Begegnungsstätte und Treffpunkt für das ganze Dorf ergeben sich vielfältige Synergien, von denen sich einige wie folgt beschreiben lassen:

  • Sinnvolle Nachnutzung eines Teils der alten Schulliegenschaft, die dem ganzen Dorf zugute kommt

  • Sonderausstellungen oder -veranstaltungen mit musealem oder künstlerischen Hintergrund

  • Multifunktionsbau für die Nutzung durch Kirche und örtliche Vereine

  • Das Museums fügt sich in ein Ensemble aus Dorfplatz, Gaststätte und Kirche ein

  • Neue Möglichkeiten für touristische Zwecke

  • Raum zum ausführlichen Testen des Projektes E-Learning in ländlichen Regionen

Der Förderantrag liegt zurzeit im LLUR in Flensburg zur Prüfung vor.

Infoblatt der KWN-SPD-Fraktion vom Jahreswechsel 2022/23

Stammtisch eigene Energie für Norderbrarup gegründet

[Bild von Shafin Al Asad Protic auf Pixabay]

Auf Einladung des Norderbraruper Kultur- und Veranstaltungsvereins „Open Dör“ hatten sich Interessenten zum Start der Initiative am 12. Januar in der ehemaligen Grundschule Norderbrarup versammelt. Es fanden sich Bürger aus Norderbrarup aber auch aus anderen Umlandgemeinden, die sich aktiv um eine bessere und sicherere Energieversorgung kümmern wollen. Aus diesem Grund haben sie eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen: „IG Energie für Norder – Wir machen unsere Energie selbst“. Beim Start der Gruppe wurden von den mehr als 30 anwesenden Gästen 20 sofort Mitglied. Dabei sind auch Bürgermeister Peter Clausen und seine Stellvertreterin Christine Hannemann. Sie alle wollen sich mit ihrem Know-how einbringen.Aber was kann man tun? „Dass die Politik es schon richten wird, darauf können wir uns nicht verlassen“, sagte Jens Wulfsberg bei der Begrüßung zur ersten Zusammenkunft. Vor ca. einem Jahr hatte er einen umfassenden Vortrag in Norderbrarup über das Thema Energiepolitik gehalten, das plötzlich immer brisanter wurde. „Die Politik setzt die Rahmenbedingungen, aber wir alle gemeinsam haben die Hauptrolle!“, fügt er hinzu.Andreas Lösch moderierte souverän den Abend. Er lebt erst seit einem Jahr mit seiner Frau in Norderbrarup, wo beide ihren Ruhestand genießen wollen. Zunächst wurden beim „Brain-Storming“ Ideen gesammelt und am Flipchart festgehalten. Die Gruppe sprühte nur so vor Ideen. Darunter waren kurzfristig umsetzbare Ideen wie beispielsweise Energieberatung, Balkon-Solar-Anlage, Wärmepumpe, Solarthermie und mittelfristig umsetzbare Projekte wie ein Bürgersolarpark, eine Bürgersolaranlage etwa auf dem Dach der alten Schule, sowie ein Bürgerladepark und ein Bürgerspeicher. Als langfristige Ziele genannt wurden die Errichtung einer Windkraftanlage, eines Wärmenetzes einer Biogasanlage, eines Blockheizkraftwerks oder die Wärmegewinnung aus Geothermie.„Es gibt Dinge, die kann man alleine tun, anderes geht nur zusammen. Wir wollen Lösungen suchen, keine Probleme!“ so Lösch. Die „Starter“ wollen sich bald wieder treffen, um weitere Schritte und Aktivitäten zu besprechen und eine gute Struktur zu finden, die Dinge aktiv anzugehen und der Frage nachgehen, wie sie richtig anpacken und umsetzen kann.Die Folgetermine werden auch auf der Homepage der KWN unter "Aktuelles/Veranstaltungen" bekannt gegeben.

Berichterstattung über die KWN in der SHZ

Uns erreichen laufend Fragen aus dem ganzen Land zu dem Artikel „Erweiterung des Firmengeländes: Zoff in Norderbrarup geht weiter“ vom 31. Januar diesen Jahres von Doris Ambrosius in der SHZ.Link für Abonnenten der SHZ: https://www.shz.de/lokales/gluecksburg-angeln/artikel/der-streit-der-gemeindevertretung-in-norderbrarup-geht-weiter-44054942Hier nun fundierte Hintergrundinformationen aus erster Hand über die im Artikel angesprochen Themen.

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